Förderpreis der Max und Ingeburg Herz Stiftung

Für  wissenschaftliche Vorhaben der praxisorientiert klinischen Geriatrie bevorzugt im Bereich der Prävention

Die Max und Ingeburg Herz Stiftung in Hamburg fördert wissenschaftliche Arbeiten/Projekte mit dem Ziel, die Lebensqualität von Menschen über 60 Jahren zu verbessern.

Mit Prävention sind solche Inhalte bzw. Maßnahmen gemeint, die nachweisbar gesundes Altern und unabhängige sowie selbstbestimmte Lebensführung älterer Menschen zu fördern geeignet sind. Dies schließt auch zielorientierte Vorhaben zur Verbreitung/Umsetzung evidenzbasierten und für ältere Menschen alltagsrelevanten Gesundheitswissens ein.

Hohe präventive Bedeutung hat auch die Vermeidung zusätzlicher Morbidität aufgrund negativer Auswirkungen z.B. auf die Funktionalität älterer Menschen im Rahmen stationärer medizinischer Behandlung. Deshalb kommen Vorhaben mit derartig umsetzungsorientiert präventiver Ausrichtung ebenfalls in Betracht. Ausgenommen sind reine Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Versorgungsleistungen.
 

Der Förderpreis ist mit EUR 70.000 dotiert.
 

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Jury auf der Grundlage definierter Qualitätsanforderungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einsendung

Zur Einsendung aufgerufen sind:

  • Alltags-/ Praxisrelevante Projekte/Konzepte mit zielorientierter praktischer Erarbeitung oder Umsetzung/ Implementierung.
  • Die inhaltlichen und formalen Bedingungen für die Einreichung finden sich hier)
  • Bewerbungsunterlagen sollen vorzugsweise digital als eine Gesamtdatei eingesendet werden.

Einsendeschluss: 31. Januar 2026 (Eingangsdatum der E-Mail).

Der Förderpreis wird durch das Kuratorium der Max und Ingeburg Herz Stiftung verliehen. Preisträger -innen werden gebeten, ihre Bewerbung in Hamburg vorzustellen.

Einreichung und Kontakt
Max und Ingeburg Herz Stiftung
z. Hd. Herrn Prof. Dr. med. Wolfgang von Renteln-Kruse
Email: wrk@mih-stiftung.de

Ausschreibung (Download)

Bewerbungsunterlagen (Download)

Vergaberichtlinien (Download) 

Vergaberichtlinien 
der Max und Ingeburg Herz Stiftung

Gemäß § 2 Absatz 2.3 der Satzung der Max und Ingeburg Herz Stiftung hat das Kuratorium in seiner Sitzung am 11.08.2025 Richtlinien zur Vergabe von Förderpreisen durch die Stiftung beschlossen:
 

1. Zweckbindung
Die Mittel der Stiftung dürfen nur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, mildtätiger Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, Bildung, Erziehung, Jugendhilfe, Altenhilfe auch im Raum Hamburg verwendet werden.

2. Zweckverwirklichung
Die Zwecke gemäß Ziffer 1 werden durch die Stiftung entweder unmittelbar mittels Durchführung eigener Maßnahmen oder mittelbar durch Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere Körperschaften bzw. von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten) erfüllt.
Zu den eigenen Maßnahmen gehören insbesondere die Vergabe von Forschungsprojekten, die Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen, die Auslobung von Wettbewerben, Preisen und Stipendien.

3. Mittelvergabe
Über die Vergabe von Mitteln entscheidet der Vorstand auf Antrag des Empfängers oder aufgrund eigener Initiative nach freiem Ermessen, über die Vergabe von Fördermitteln gemäß § 2 der Stiftung das Kuratorium. Für die Förderanträge ist ausschließlich das Antragsformular der Stiftung zu verwenden. Antragsformulare sind rechtsverbindlich unterschrieben an die Stiftung zu richten. Es besteht kein Anspruch auf Bescheidung eines Antrags.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht niemandem zu und wird auch nicht durch regelmäßige oder wiederholte Leistungen begründet.

4. Fördergrundsätze

a. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von zweckgebundenen Förderpreisen.
b. Die Förderhöhe kann nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Die Bedingungen werden im jeweiligen Einzelfall durch das Kuratorium festgelegt und dem Antragsteller mit dem Bewilligungsschreiben mitgeteilt.
c. Die Bewilligung von Mitteln begründet erst dann einen Anspruch des Antragstellers, wenn er mit der Annahme der Fördermittel die Verfahrensbestimmungen und die Vergaberichtlinien schriftlich anerkennt. Die Stiftung behält sich das Recht vor, die Bewilligungsbedingungen zu ergänzen oder ändern.
d. Die Antragsteller verpflichten sich, die Mittel ausschließlich zur Durchführung des beantragten Forschungsvorhabens zu verwenden.
e. Der Empfänger des Förderpreises verpflichtet sich, in den vertraglich festgelegten Zeitabschnitten über den Stand der Forschungsarbeiten und die bisher erzielten Ergebnisse zu berichten. Sind die Zeitabstände nicht im Vertrag festgehalten, so gilt eine halbjährliche Berichterstattungspflicht.
f. Sollten nach einer Bewilligung des Vorhabens durch die Stiftung noch Teilfinanzierungen durch andere Förderer geplant werden, ist dies mit der Stiftung im Vorfeld abzustimmen. Bestehende oder bereits bekannte Projektförderungen sind bereits in der Bewerbung anzugeben.
g. Ausgewählte Bewerber/innen verpflichten sich schriftlich
    i die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten und
    ii sicher zu stellen, dass ggf. sämtliche, für die Art des wiss. Projektes sowie ggf. auch dessen Teilprojekte geltende ethische Richtlinien sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet und erfüllt werden.
h. Im Rahmen des abschließenden Verwendungsnachweises werden die Forschungsergebnisse sowie die dazugehörigen Dokumentationen und ein Abschlussbericht vorgelegt. Die abgeschlossene Arbeit wird der Stiftung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
i. Die Stiftung ist berechtigt, die Forschungsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen.
Sie ist berechtigt, die Ergebnisse der von ihr geförderten Forschungsarbeiten in geeigneter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
j. Die Stiftung behält sich vor, Mittel, die nicht zweckgebunden und entsprechend den Förderbedingungen verwendet wurden, zurückzufordern.

5. Bewerbung
a. Der schriftliche Antrag auf Gewährung von Mitteln ist per Mail an wrk@mih-stiftung.de oder per Post an die Max und Ingeburg Herz Stiftung, Alter Wandrahm 17/18, 20457 Hamburg zu richten.
b. Der Bewerbung sind die in der jeweiligen Ausschreibung der Förderpreise dargelegten Unterlagen (siehe Homepage der Stiftung) beizufügen.
c. Die in der jeweiligen Ausschreibung genannte Frist ist zu beachten.
d. Anträge, die den Anforderungen dieser Ziffer 5 nicht entsprechen, werden bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt.
e. Wurde der Antrag bereits bei einem anderen Förderer eingereicht oder ist geplant, den Antrag bei weiteren Förderern einzureichen, so ist dies in der Bewerbung darzulegen.

6. Entscheidung
Die Entscheidung über die Auswahl der Bewerber und die Höhe der Förderung fällt das Kuratorium der Max und Ingeburg Herz Stiftung nach Empfehlung einer aus drei sachverständigen Medizinern bestehenden unabhängigen Jury.

 

Bewerbungsunterlagen

Die digitale Einreichung des Förderantrags wird an folgende Adresse erbeten:
wrk@mih-stiftung.de
 

Einsendeschluss ist der 30.11.2025 (Eingangsdatum der E-Mail).
 

Folgende Unterlagen sollen gemäß der aufgeführten Gliederung in einem Dokument eingereicht werden:


1. Titel des wiss. Vorhabens, für das die Förderung beantragt wird

2. Allgemeine Angaben 

a) Name, Dienstadresse (Klinik/Institution/Univ.), Funktion in Klinik und Kontaktdaten der für den Antrag verantwortlichen Bewerberin / des verantwortlichen Bewerbers
b) tabellarischer beruflicher Werdegang der verantwortlichen Bewerberin / des verantwortlichen Bewerbers
c) im Fall komplexer Projekte: Angaben zu wiss. Kooperationen sowie ggf. zu weiteren projektbezogenen Förderinstitutionen. Für beantragte „Anschluss-/Erweiterungs-Projekte wird um Angabe der Förderinstitution des Projektes gebeten, an das angeschlossen werden soll.


3. Förderantrag: Aussagefähige Zusammenfassung des Vorhabens einschließlich der geplanten Zeitdauer der Durchführung (max. 3 Seiten), ausführliche Projekt- bzw. Konzeptbeschreibung (ca. 7-10 Seiten)
 

4. Einleitung: Herleitung der konkreten Fragestellung / des Lösungsansatzes für das Ziel des geplanten Vorhabens; das angestrebte Ziel ist alltagsrelevant für ältere und alte Menschen, geriatrische Patientinnen und Patienten oder für spezielle, nennenswert große Zielgruppen dieser Personen.
Im Fall von Anschluss- / Erweiterungsprojekten sollen bereits erreichte Ergebnisse mit praktischer Relevanz aus Vorarbeiten / dem vorangegangenen Projekt dargelegt werden. Ziele können z.B. sein die praktische Umsetzung / Implementierung aus erfolgreichem Pilotprojekt oder Weiterverbreitung bei ggf. adaptiert übertragbar lokal erfolgreichem Projekt.
 

5. Erläuterung der geplanten Arbeiten inkl. Zeitplanung (Zwischenziele), wofür die
Fördermittel verwendet werden sollen (Projektdauer 2 bis max. 3 Jahre).


6. Kurze Darlegung möglicher Perspektiven der Weiterentwicklung und -verbreitung bei erfolgreicher Zielerreichung des geplanten Vorhabens.
 

7. Literatur:
a) für beantragtes Vorhaben max. 20 Referenzen
b) separat: bis zu drei Publikationen der verantwortlichen Bewerberin, des verantwortlichen Bewerbers (mit Bezug zur inhaltlichen Thematik des Antrags)
Der Umfang des Förderantrags ist begrenzt auf max. 10 Seiten, inkl. Tabellen und Graphiken, exklusive angegebene Referenzen.
 

Zusatz:
Im Sonderfall, bei ungeplant zusätzlichem, im Projektverlauf auftretenden Mittelbedarf kann die Max und Ingeburg Herz Stiftung ausschließlich auf begründeten Antrag variabel bis zu max. weitere 30.000 Euro gewähren. Kosten für Publikationszwecke (z.B. Open Access) sind davon ausdrücklich ausgenommen.

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